Notwendige Unterlagen (im Original!)
Sowohl die Ermittlung der Ehefähigkeit (früher Aufgebot) als auch die Eheschließung kann bei jedem Standesamt im Bundesgebiet vorgenommen werden.
Für die Anmeldung Ihrer Hochzeit benötigen Sie folgende Unterlagen (Original):
• österreichische Geburtsurkunde
Wenn Sie im Ausland geboren bzw. fremder Staatsangehöriger sind, benötigen Sie eine Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. eine neue Geburtsurkunde (nicht älter als sechs Monate).
• Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Fremden: Reisepass)
• Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)
• Heiratsurkunden aller früheren Ehen
• Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
• Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder
• Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung (Diplom)
• Für Personen, die noch nicht volljährig sind (vollendetes 18. Lebensjahr):
- Einwilligung der gesetzlichen Vertreter u. Erziehungsberechtigten
- Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist
• Bei einer Eheschließung mit Auslandsberührung erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, welche Dokumente noch vorgelegt werden müssen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung etc.)
- im Regelfall jedoch:
- Ehefähigkeitszeugnis: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über das Nichtvorliegen von Ehehindernissen. Das Ehefähigkeitszeugnis hat nur begrenzte Gültigkeit (sechs Monate)
- Konventionsflüchtlinge: Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
• Ausländische Peronenstandsurkunden werden - je nach Staat - entweder ohne weiteres akzeptiert, oder bedürfen einer Überbeglaubigung bzw. Apostille .
• Fremdsprachigen Urkunden ist eine beglaubigte Übersetzung von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher anzuschließen.
Ein aktuelles Verzeichnis von Übersetzungsbüros finden sie auf der Seite www.sdgliste.justiz.gv.at .