An Samstagen finden die Eheschließungen nach Absprache mit den StandesbeamtInnen statt.
Weiters besteht seit 1.1.2010 die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, standesamtliche Trauungen in Privatgärten, sowie in Gastronomiebetrieben durchzuführen.
Hier ist aber ebenfalls eine rechtzeitige Absprache mit den StandesbeamtInnen erforderlich, da der gewünschte Trauungsort zuvor bei einer Begehung besichtigt wird.
Die endgültige Entscheidung, ob dieser Trauungsort für eine Eheschließung geeignet ist, obliegt schlussendlich den StandesbeamtInnen.
Für die Eheschließung ausserhalb der Amtsräume sind jedoch Sonderkommisionsgebühren einzuheben (siehe Gebühren und Abgaben).
Die genauen Kosten einer Eheschließung erfahren Sie nach Vorlage der entsprechenden Urkunden.