Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen (im Original)
Zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises werden folgende Dokumente (im Original) benötigt: 

wenn jemand ehelich geboren wurde:

  • Geburtsurkunde und
  • Meldezettel oder -bestätigung von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll 
  • Heiratsurkunde der Eltern 
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern

wenn jemand unehelich geboren wurde:

  •  Geburtsurkunde und
  •  Meldezettel oder -bestätigung von  der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll 
  •  Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter sofern sich der Name nach der Geburt geändert hat: 
  •  Bescheid über die behördliche Namensänderung mit Rechtskraftstempel

wenn jemand unehelich geboren wurde und die Eltern nach der Geburt geheiratet haben:

  • Geburtsurkunde und 
  • Meldezettel oder -bestätigung von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll 
  • hat die Person vor der Eheschließung schon den Familiennamen des Vaters geführt, den Namensänderungsbescheid mit dem Rechtskraftstempel 
  • Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern

nach behördlicher Namensänderung:

  • Geburtsurkunde alt und neu 
  • Meldezettel oder -bestätigung 
  • bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis 
  • Namensänderungsbescheid mit Rechtskraftbestätigung

nach Namensänderung durch Eheschließung:

  • Geburtsurkunde 
  • Meldezettel oder -bestätigung 
  • bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis  
  • Heiratsurkunde (bei Vorehe(n) auch diese Heiratsurkunde(n)) 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten

nach Wiederannahme eines früheren Familiennamens (z. B. nach Scheidung):

  • Geburtsurkunde 
  • Meldezettel oder -bestätigung 
  • bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis  
  • neue Heiratsurkunde mit dem Vermerk über "Wiederannahme eines früheren Familiennamens"

nach Namensänderung durch Adoption:

  • Geburtsurkunde 
  • Meldezettel oder -bestätigung des Kindes 
  • Gerichtsbeschluss über Adoption 
  • wenn möglich Staatsbürgerschaftsnachweis der leiblichen Kindesmutter bei unehelicher Geburt
  • und zusätzlich Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters bei ehelicher Geburt

nach Verleihung:

  • Geburtsurkunde 
  • Meldezettel oder -bestätigung 
  • Verleihungsbescheid

 

 

KONTAKT
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Ternitz
Hans-Czettel-Platz 1
2630 Ternitz
Telefon: 02630/38240 DW 75 od. DW 78
Email:office@standesamt-ternitz.at

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Montag 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 13:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind wir selbstverständlich mit Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes für ihr Anliegen da!

 

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