Drucken

Allgemeine Informationen

Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt. Die Beurkundung eines Sterbefalls kann ab dem 1.11.2014 bei jedem österreichischem Standesamt durchgeführt werden. 

Wenden Sie sich an die Bestattung Ihres Vertrauens, diese übernimmt für Sie gerne die Beurkundung beim jeweiligem Standesamt.