Geburt

Weitere Behördenwege

Wenn Sie die Geburt Ihres Babys beurkundet haben, sollten Sie folgende Wege erledigen:

Wohngemeinde: Auch wenn Sie ggf. schon bei der Geburtsbeurkundung eine Meldebestätigung erhalten haben, empfehlen wir, Kontakt zur Ihrer Wohnsitzgemeinde aufzunehmen (in diesem Zusammenhang wird von manchen Gemeinden ein "Wäschepaket", eine Dokumentenmappe oder anderes Nützliches ausgehändigt)

Krankenkasse: Bei berufstätigen Müttern mit der Aufenthaltsbescheinigung des Krankenhauses und der vom Standesamt ausgestellten Geburtsbestätigung.
Informationen zum Thema Kinderbetreuungsgeld finden Sie unter http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080600.html

Finanzamt: Zur Einreichung der Familienbeihilfe benötigen Sie die Geburtsbestätigung des Standesamtes, Geburtsurkunde, Meldezettel des Kindes und des Beziehers der Familienbeihilfe. Die Antragsformulare liegen beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt auf. Über allfällige Neuregelungen der Geburtenbeihilfe wird Sie der zuständige Bearbeiter beim Finanzamt gerne informieren.

 

 

KONTAKT
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Ternitz
Hans-Czettel-Platz 1
2630 Ternitz
Telefon: 02630/38240 DW 75 od. DW 78
Email:office@standesamt-ternitz.at

PARTEIENVERKEHR
Montag 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 13:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind wir selbstverständlich mit Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes für ihr Anliegen da!

 

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