Geburt

Familienname eines Kindes

Seit 01.04.2013 spielt es für den Familiennamen eines österreichischen Kindes keine Rolle mehr, ob das Kind ehelich oder unehelich geboren wird. Vielmehr ist zu beachten, ob die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen haben oder nicht.
Demnach gibt es folgende Möglichkeiten:

Wenn die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen führen:
- Das Kind erhält den gemeinsamen Familiennamen der Eltern.

Ausnahme: Führt ein Elternteil einen Doppelnamen, von dem ein Teil der gemeinsame Familienname ist, so können die Erziehungsberechtigten auch diesen Doppelnamen zum Familiennamen des Kindes bestimmen.

Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen führen:
Die Erziehungsberechtigten können für das Kind unter folgenden Möglichkeiten auswählen (wird nichts bestimmt, erhält das Kind automatisch den Familiennamen der Mutter):
- Familienname des Vaters (Anmerkung: Führt der Vater einen Doppelnamen, so können auch nur Teile dieses Namens bestimmt werden)
- Familienname der Mutter (Anmerkung: Führt die Mutter einen Doppelnamen, so können auch nur Teile dieses Namens bestimmt werden)
- Doppelname (mit Bindestrich), welcher aus den Familiennamen beider Elternteile gebildet wird (Anmerkung: Führen Vater oder Mutter einen Doppel-/Mehrfachnamen, müssen die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche zwei Namensteile für den Doppelnamen verwendet werden)

Vornamen
Beim ehelichen Kind bestimmen die Eltern einvernehmlich, beim unehelichen Kind die Mutter den Vornamen des Kindes.
• Der 1. Vorname des Kindes muss geschlechtsspezifisch sein.
• Weiters dürfen die Vornamen nicht zum Schaden des Kindes sein (z.B. anstößig oder lächerlich wirken).
• Schließlich muss nach österreichischem Recht ein Vorname gebräuchlich sein, d.h. in irgendeinem Staat der Welt offiziell als Vorname in Verwendung sein.

HINWEIS: Wenn Sie Zweifel haben, ob der beabsichtigte Vorname für Ihr Kind in unseren (internationalen) Verzeichnissen angeführt ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf und bringen ggf. einen Nachweis für die Gebräuchlichkeit des Vornamens zur Beurkundung Ihres Babys mit (z.B. Literatur oder Bestätigung einer Botschaft/Konsulat über die Existenz des Vornamens).

 

KONTAKT
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Ternitz
Hans-Czettel-Platz 1
2630 Ternitz
Telefon: 02630/38240 DW 75 od. DW 78
Email:office@standesamt-ternitz.at

PARTEIENVERKEHR
Montag 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 13:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind wir selbstverständlich mit Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes für ihr Anliegen da!

 

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