Geburt

Vaterschaftsanerkenntnis

Der Vater eines unehelichen Kindes kann anlässlich der Geburtsbeurkundung die Vaterschaft zu seinem Kind anerkennen (und ist somit von Beginn an als "Vater" in der Geburtsurkunde eingetragen).


Wenn Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen wollen, müssen Sie persönlich anwesend sein und folgende Unterlagen mitbringen:
• Lichtbildausweis
• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
• Meldezettel
• ggf. Nachweis für akademische Grade/Standesbezeichnung


HINWEIS: Ist der Kindesvater noch nicht volljährig (vollendetes 18. Lebensjahr) müssen dessen gesetzliche Vertreter/Erziehungsberechtigte der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.

 

KONTAKT
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Ternitz
Hans-Czettel-Platz 1
2630 Ternitz
Telefon: 02630/38240 DW 75 od. DW 78
Email:office@standesamt-ternitz.at

PARTEIENVERKEHR
Montag 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 13:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind wir selbstverständlich mit Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes für ihr Anliegen da!

 

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