Geburt

Notwendige Unterlagen

Zur Anmeldung (Beurkundung) Ihres Kindes sind folgende Dokumente (Originale) mitzubringen:

Kinder von verheirateten Eltern:
 Heiratsurkunde der Eltern
 Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
 Reisepässe der Eltern (bei Fremden)
 Geburtsurkunde der Eltern
 ggf. Nachweis über akademische Grade/Standesbezeichnung


Kinder von unverheirateten Eltern:
 Geburtsurkunde der Mutter
 Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
 falls die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes
 Reisepass (bei Fremden)
 ggf. Nachweis über akademische Grade/Standesbezeichnung


Die Erstausstellung von zwei Geburtsurkunden ist gebührenfrei. Ansonsten beträgt die Gebühr für jede Geburtsurkunde € 9,30. Die Geburtsbestätigungen für Finanzamt und Krankenkasse sind gebührenfrei und werden automatisch mit den Geburtsurkunden ausgestellt.
Wenn Sie zu Hause entbinden, benötigen Sie zusätzlich die von Arzt oder Hebamme unterschriebene Geburtsanzeige.

 

KONTAKT
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Ternitz
Hans-Czettel-Platz 1
2630 Ternitz
Telefon: 02630/38240 DW 75 od. DW 78
Email:office@standesamt-ternitz.at

PARTEIENVERKEHR
Montag 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 13:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind wir selbstverständlich mit Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes für ihr Anliegen da!

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.